Erlaubnis/Fair Use bei Einspielern u.a.. aus Spielen im Podcast

Heyho!
Ich hoffe, das hier ist das passende Unterforum dafür, wenn nicht, gerne verschieben. :slight_smile:
Ich wollt mal nachfragen wie die Profis (auch vor dem Hintergrund, dass die Podcaster ja zuvor in der Presse aktiv waren) das mit den Rechten zu den Spielen handhaben (beispielsweise bei Sound-Einspielern).

Mal ganz allgemein die Situation geschildert, auch für diejenigen, die sich damit gar nicht auskennen eine kurze Zusammenfassung / Übersicht:

Die Rechte von Spielen und deren Inhalten liegen schlussendlich immer beim Publisher/Entwickler.
Wenn man beispielsweise ein Let’s Play machen will, einen Walkthrough oder das Spiel streamen will, dann müsste man sich dafür zuvor die Erlaubnis des Rechte-Inhabers holen. Nun ist „Fair Use“ bei der Presse nicht das gleiche, aber ein benachbartes, angrenzendes Thema, und natürlich die Frage, was als „Fair Use“ angesehen wird.

In der Regel ist es so, das die Rechteinhaber diese Erlaubnis für LPs, Stream usw geben, meist auch mit der Erlaubnis das Resultat zu monetarisieren. Und bei den „großen“ Publishern ist das auch meistens gleich in den Nutzungsrechten/ FAQ geklärt.
Die Praxis ist aber glaube ich, dass die meisten Let’s Player / Streamer sich nicht damit auseinandersetzen, und das allgemeine Umfeld ist auch mittlerweile so, dass Entwickler/Publisher das als gegeben hinnehmen. Daedalic hatte beispielsweise vor Jahren noch erfordert, dass man für jedes Spiel separat um Erlaubnis fragt. Das wurde aber geändert.
Ein Beispiel bezüglich problematischen Monetarisierungsrechten gibt’s bei Shadowrun von Hairbrained Schemes: Das Spiel darf gestramed werden, aber eine Erlaubnis zur Monetarisierung kann zumindest nicht vom Entwickler erteilt werden, da das nicht in derem Ermessen liegt, sondern vom Rechteinhaber der Shadowrun Lizenz gegeben werden müsste.
Auch habe ich mal einen Entwickler eines Adventures gehabt, der kein LP dazu erlaubt hat. Das ist aber bereits einige Jahre her.
Grundsätzlich sind heutzutage die meisten dem gegenüber sehr offen. Mit der Ausnahme von Nintendo (meines Wissens sollte man da seeeehr Vorsichtig sein).

Es gibt natürlich dann auch noch Fälle, wo nachträglich etwas auf youtube geclaimed wird, wegen Content detection. Das muss aber dann im Einzelfall geklärt werden, ist teils beabsichtigt, teils aber auch nicht, aber das jetzt hier abzuhandeln würde hier zu weit gehen.

Meine Frage wäre jetzt wie das bei Stay Forever gehandelt wird. Weder im Podcast, noch zuvor in den Magazinen werden ja größere Abschnitte des Spiels gezeigt/verwendet, daher ist die Lage hier vermutlich eher „Fair Use“ und ohne explizite Frage um Erlaubnis vermute ich. Hakt ihr da dennoch nach?

Wie verhält es sich mit alten Spielen, die nicht länger Verfügbar sind?
Was, wenn beispielsweise in einer Folge Sounds eines Spiels verwendet werden sollen, von dem Christian ausnahmsweise keine Big Box hat, und es auch keine Möglichkeit mehr gibt, diese Lizenz zu erwerben (zB altes C64- oder Konsolen-Spiel, das nur gegen hunderte Euro auf Ebay zu kaufen ist)? Könnte man auch Screenshots und Soundclips einer nicht-lizensierten Version (Raubkopie) mit Fair Use argumentieren?
(Dass es rechtlich keine „Abandonware“ gibt, ist mir klar)
Sollte man davon ausgehen, dass jeder, der zB im Spiegel einen Screenshot eines seltenen Spieles verwendet, auch Zugang zu einer legalen Kopie davon hat?

Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass ich an einem Video arbeite, das primär für Youtube gedacht ist, aber möglicherweise in „dritten“ Outlets Einspieler davon geben wird. Wenn das bei youtube auf mich zurückfällt ist das eine Sache, aber natürlich will man niemanden drittes mit hineinziehen.

Disclaimer an der Stelle: Natürlich handelt es sich hier nicht um Rechtsberatung. Und auch bei Antworten in diesem Thread wird nichts rechtlich bindend sein.

Fair Use gibt’s bei uns in Deutschland so nicht, das ist ein Konzept des US-Rechts. Bei uns greift das Zitatrecht. Das erlaubt das Verwenden von Ausschnitten aus geschützten Werken (unter Umständen auch das gesamte Werk, z.B. bei Bildern), sofern das im Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Werk geschieht, also eine gewisse Schöpfungshöhe existiert. Soweit ich weiß, bezieht sich das Zitatrecht auf „veröffentlichte Werke“, d.h. es ist unerheblich, ob man heutzutage z.B. an ein Spiel noch unbedenklich rankommt oder nicht, sofern es irgendwann mal öffentlich zugänglich war.

Bei Youtube ist die Lage anders, das ist ja eine US-Firma, die nach US-Recht = Fair Use vorgeht und der das deutsche Zitatrecht im Zweifel herzlich egal ist. Da beugt man sich als kleiner Content Creator eben dem, was die Corporate Overlords auf ihrer Plattform gerade für Recht oder Unrecht halten.

Normalerweise ist das schlimmste, was auf Youtube passieren kann, ein Copyright Strike, dann muss man halt nochmal ran ans Video und die entsprechende Stelle ausblenden etc.

Auch hier: keine Rechtsberatung, nur mein privater Wissensstand.

7 „Gefällt mir“

Oki, danke Dir! Interessant bezüglich der differenzierung.
Trifft natürlich bei euch ja beides zu, da ihr auch auf YT veröffentlicht.

Und klar, bei YT ist man immer deren Willkür ausgesetzt, da kann es auch sein, dass es nach 10 Jahren noch einen Claim gibt, den man nicht los wird, selbst wenn man die Rechte zuvor eingeholt hatte - Aber dann muss man eben die Schere anlegen. Einen Strike (der zur Kanal-Sperre führen kann), hab ich mir noch nicht eingefangen, aber da muss entweder auf der Eigenen Seite oder der Seite des Rechte-Inhabers schon Boswilligkeit vorliegen…

Vielen Dank!