Habt ihr schon mal eine Folge umschneiden müssen, weil sich ein Studio oder ein Entwickler nicht richtig wiedergegeben gefühlt hat. Und dann Post vom Anwalt kam?
Und wie sieht das bei Youtube aus? Wenn ihr da Spielemusik im Video verwendet, kam es da schon mal zu Content Matches und entsprechenden Stikes?
Auf YouTube kann die Folge dann nicht (für uns) monetarisiert werden, aber „Strikes“ gibt es da nicht für. Ich glaube, der Urheberrechtsinhaber bekommt dann die Monetarisierung.
Es wurden urheberrechtlich geschützte Inhalte gefunden. Der Urheberrechtsinhaber erlaubt, dass die Inhalte verwendet werden, aber du kannst dein Video nicht monetarisieren.
Ein Strike würde auch keinen Sinn machen, da ein Widerspruch zu 100% Erfolg hat. Was Stay Forever mit den Audioschnipseln machen fällt unter §51 UrhG (Zitatrecht). Theoretisch könnte man dadurch sogar erfolgreich gegen die Monetarisierungssperren vor gehen, allerdings gibt es leider einige Rechteinhaber die versuchen das ganze bis vor Gericht zu treiben und bieten dann einen Vergleich an um es nicht zu einem Urteil kommen zu lassen. Bis dahin ist es allerdings schon sehr teuer und daher gehen die meisten den Weg gar nicht erst so weit.
Eine Folge auf youtube gibt’s doch, da habt ihr die Musik nachträglich gemutet/rausgeschnitten. Sind dann eben 1,5 Minuten Stille, bevor Gunnar wieder etwas sagt. Weiß aber gerade nicht mehr welche das ist.
Einen Änderungswunsch von einem Entwickler hatten wir noch nie, schon gar nicht per Anwalt. So kontrovers sind unsere Takes nicht, denke ich.
Das, was am nächsten rankam, war, dass wir mal gebeten wurden, einen Namen aus den Shownotes zu entfernen, weil der beim Googlen zusammen mit dem Folgentitel zu einer vermeintlich unvorteilhaften Assoziation führte. Haben wir natürlich gemacht.
Wer würde bitteschön nicht gern zusammen mit Lula-Titeln oder dem legendärem „Stroker“ (Stroker for Commodore 64 (1983) - MobyGames) genannt werden? Etwas Heldenverehrung muss schon sein… .