Testament!

Ich komme jetzt in einen Alter, wo ich nicht mehr unbeschwert, ohne über den Tod nachzudenken, durchs Leben gehe und ich habe mir überlegt zusammen mit meiner Frau ein Testament bzw. Berliner Testament aufzusetzen.

Hat das schon einer gemacht und kann mich vor evtl Fallstricken warnen?

Außer einen Haus hätten meinen Kinder nicht viel zu erben, mein Hauptzweck wäre den Nachlass zu regeln, Vollmachten zu übergeben usw. Und natürlich die Verpflichtung meinen Pile of Shame durchzuspielen.

Da fällt mir ein, wie macht ihr das mit dem Digitalen Nachlass?

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Das Berliner Testament halte ich für sinnvoll, wenn ein Ehepartner stirbt, soll der andere entscheiden, wie es weitergeht.

Digitaler Nachlass ist… kompliziert, ich habe mal angefangen, Accounts aufzulisten und eine Vollmacht zu erstellen, aber das ist noch WIP. Tipps habe ich folglich keine :frowning:

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Zunächst einmal, aufrichtige Gratulation zu dieser Entscheidung. Das Thema ist nicht das Schönste, aber wenn Du das einmal sauber aufsetzt, hilfst Du Deinen Nachkommen aktiv dabei Streit, finanzielle Nöte und Druckmomente zu vermeiden. All das möchte man in der Trauerphase wirklich nicht zusätzlich haben.

Wenn man rechtssicher sein möchte, macht man solche Dinge immer beim Notar. Man kann einiges auch privathandschriftlich festlegen, es gibt aber im Recht für Laien auch viele Fallstricke, weswegen es am Ende dann evtl. doch nicht so abläuft, wie man das wollte. Wenn man das aber bespricht, findet man vielleicht eine rechtskonforme Lösung.

Im Wesentlichen gibt es vier Dinge:

  1. Testament
  2. Vollmacht für geschäftliche Angelegenheiten (auch über den Tod hinaus)
  3. Patientenvollmacht
  4. Bankvollmachten

Die ersten drei wie gesagt am besten beim Notar.

  • Testament kennt man, für die eindeutige Verteilung des Erbes. Der Notar weiß genau, wie man vererben kann und was keine gültigen Formulierungen sind (Stw. Enterbung)
  • Vollmacht für Geschäftliches ist für Phasen, in denen noch kein Erbschein vorhanden, aber evtl. geschäftliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Manchmal reicht die Sterbebescheinigung ggf. nicht, um Verträge aufzulösen oder geschäftliche Vereinbarungen zu treffen (Stw. Selbständige). Oder der ganz dumme Fall, man liegt im Koma, ist aber noch nicht tot. Dann kann niemand den Handyvertrag kündigen, die Kosten laufen weiter. Die bevollmächtigte Person wird namentlich in der Urkunde genannt und die Vollmacht ist auch nur gültig, wenn man sie im Original aushändigt. Kannst sie also in einen Safe legen. Und man kann sie über den Tod hinaus gültig machen, muss man aber ausdrücklich anfordern.
  • Patientenvollmacht sollte auch allgemein bekannt sein, was man halt möchte, dass es unbedingt bei Behandlungen berücksichtigt werden soll, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann (bspw. künstliche Beatmung oder Ernährung ja/nein). Man kann das auch dem Partner oder den Kindern überlassen, wenn man sie für so emotional gefestigt hält. Oder man nimmt ihnen diese Last der Entscheidung im Ernstfall ab.

Die Bankvollmachten für sämtliche Konten sollte man zusätzlich machen, weil die blöden Banken sich bei notariellen Vollmachten ständig querstellen. Man könnte es zwar erzwingen, aber wer hat schon Bock deswegen Terror zu schieben oder zu klagen, wenn man es im Online-Banking festlegen kann. Außerdem werden die Filialen immer seltener und die Vollmachtsurkunde möchte man nicht auf dem Postweg verlieren gehen sehen.

Berliner Testament hat seinen Sinn, kann aber zu Problemen führen, wenn man noch Kinder von anderen Partnern hat, die man ebenfalls irgendwann bedenken möchte. Weil beim Berliner Testament erben anschließend nur noch die leiblichen Verwandten des begünstigten Partners nach dessen Tod.

Ggf. sollte man auch einfach die Schenkungsfreibeträge ausnutzen, Partner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Überlebt ab Schenkung 10 Jahre, werden die Freibeträge zurückgesetzt. Wenn man alles auf nach den Tod verschiebt, hat man dieselben Freigrenzen nur einmal. Lohnt sich bspw. bei Immobilienbesitz, da kann man sich zur Sicherheit Nießbrauchrechte bis Lebensende eintragen lassen (z.B. lebenslanges Wohnrecht, Anrecht auf die Mieteinnahmen, etc.)

Ich bin kein Profi für Notarkosten, aber die sind festgelegt in der GNoTKG und für alle Notar gleich. Preisvergleich bringt also nichts. Bestimmt werden sie in der Regel durch a) den Vertragswert, also bspw. die Höhe der Vermögenswerte und b) ob ggf. Sonderregeln in die Urkunden aufgenommen werden müssen, wie z. B. Regelungen zu Auslandsvermögen. Das wird sicher ein bisschen was kosten, aber man ist notariell beglaubigt immer auf der sicheren Seite.

Das sind meine Erfahrungswerte zu dem Thema. Ich kann dazu nur raten im besten Falle das mit einem Notar und ggf. auch noch einem Steuerberater für die eigene, individuelle Situation durchzugehen.

Zum digitalen Nachlass kann ich leider wenig sagen. Meines Wissens gibt es kein generelles Anrecht auf Vererbung des Steam-Accounts.

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In der c’t 15/2024 gab es einen sehr guten Artikel zum Thema Digitaler Nachlass. Grundsätzlich sind drei Bereiche zu regeln:

  • Daten off- und online (Cloud-Speicher, E-Mail, Chatverläufe, Fotos, Videos, …)
  • Mietgliedschaften in Sozialen Medien (Facebook, Linkedin, Stayforever, …)
  • Mitgliedschaften in Diensten mit Zahlfunktion (Amazon, Paypal, Kleinanzeigen, …)

Einiges kann man direkt ins Testament schreiben, für anderes macht es Sinn, Nachrichten (Briefe, zugängliche Textnachrichten oder sogar Audio- oder Videonachrichten) zu hinterlassen mit einer Auflistung der Dienste mit Login-Daten. Letzteres kann auch helfen, wenn man selbst dösig wird :wink:

Wir hatten gerade einen Todesfall in der Familie, wo wir sehr glücklich waren, dass der Verstorbene sein digitales Erbe einigermaßen strukturiert hinterlassen hat.

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Hallo Liebe Gemeinde

Auch ich musste mir notgedrungen darüber Gedanken machen. Denn ich habe letztes Jahr einen Schlaganfall gerade noch so überlebt.
Aus praktischen Gründen, und weil ich meiner Frau darin sehr vertraue, hatte ich ihr eh schon mein Masterpasswort für meinen passwortsafe gegeben, dieser enthält alle meine Accounts für online shops und banken und Telefonverträge, mailkonten etc. da könnte Sie an Alles dran, wenn ich sterbe, auch ohne offizielle Dokumente vorzeigen zu müssen, weil sie sich weiterhin als Ich ausgeben kann, eben auch für alle Fälle mit 2FA aufm Handy. Ich empfinde das als absolut legitim, obwohl es vielleicht nicht hundertprozentig rechtssicher ist, Falls es in einer Familie Störenfriede gibt, die das nicht hinnehmen wollen, aber in unserem Fall sollte es o.k. sein.

noch ein abschließendes Wort zum Passwortsafe: es ist absolut empfehlenswert, den safe einmal im Jahr durchzuschauen, ob nicht noch konten existieren, die obsolet sind - Beispiele: die benutzten Dating-seiten von vor der beziehung und hochzeit, muss meine Frau nicht lesen müssen, das konnte ich damals schon noch selbst löschen! aber mir fielen jetzt Accounts von KFZ-portalen auf, die ich seit jahren nicht nutze, sowas kann man alles selbst mal aufräumen und löschen lassen.

Außerdem habe tatsächlich noch laufende Abos entdeckt, die ich schmerzfrei und geldsparend beenden konnte.

die Aufteilung des Vermögens auf meine Frau und den Sohn regelte ich handschriftlich mit einem normalen einfachen Testament wegen der Reduzierung von erbschaftssteuer. Achja, das wichtigste ist natürlich, dass mein sohn meine spieleaccounts von gog, steam und ubisoft erbt. sobald er 18 ist, darf/kann er endlich duke nukem und half life 2 spielen, da muss er dann durch :wink: Aber tatsächlich möchte ich mich noch zu Lebzeiten kümmern, dass meine Sammlung der physischen Spielepackungen verkauft wird. Das möchte ich nicht meiner Frau aufhalsen. Außerdem ist es mir wichtig, dass meine Erinnerungen an die Kindheit nicht fürn Appel und n Ei verramscht werden.

zu guter Letzt: ich lernte, es ist wichtig, sich darüber Gedanken zu machen. Wie es jeder dann selbst regelt, wird unterschiedlich sein, Hauptsache man kümmert sich selbst,solange man kann. wenn der Tod eintritt ist es zu spät.

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Viele Soziale Medien haben einen definierten Prozess, wie im Falle des Ablebens eines Mitglieds verfahren wird. Das kann man meist auch ohne Login-Daten einleiten. Bei Meldung eines Todesfalls versucht der Anbieter den oder die Verstorbene(n) binnen einer Frist zu erreichen, und wenn das nicht klappt, wird mit dem Profil in bestimmter Weise verfahren.

Meine Sparkasse bietet übrigens unentgeltlich einen digitalen Safe (Passwort Safe Deluxe + Cloud-Speicher für Dokumente). Dafür gibt es speziell einen Prozess, wer im Todesfall damit wie umgehen soll. Ich vermute, dass andere Banken auch so etwas anbieten.

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Mal ein Gedankenspiel, kann man auch so etwas wie einen Passus aufnehmen, wie , " ich möchte das nach meinem Tod meine Spielkonsolen nicht verkauft werden" oder würden solche Passagen das gesamte Testament angreifbar machen?

Das würde so nicht wirksam sein. Was soll denn dann mit Deinen Konsolen passieren? Im Erbfall muss möglichst klar geregelt werden, was mit Deinem Besitz passiert, und nicht, was nicht mit ihm passiert. Du müsstest es also mindestens positiv formulieren, dass Deine Konsolen an eine Stiftung oder so gehen sollen. Du kannst zwar in geringem Maße Bedingungen an Dein Erbe knüpfen, so à la „Heini bekommt das Geld erst nach Abschluss seiner Lehre“, aber dann muss auch klar werden, was passieren soll, solange Heini seine Lehre noch nicht abgeschlossen hat. Da bräuchte es einen Treuhänder oder so etwas. Du kannst testamentarisch niemanden zwingen, etwas bestimmtes zu tun. Was wäre denn überhaupt das Ziel davon, dass Deine Konsolen nicht verkauft werden sollen? Selbst spielen kannst Du dann ja nicht mehr :wink: Könntest Du Dein Ziel nicht anderweitig erreichen?

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Die Konsolen am besten mit ins Grab nehmen :wink:

Grundsätzlich kannst Du jeden Wunsch ins Testament schreiben und die meisten Erben werden sich auch an diese Wünschen halten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Da ich kein Jurist bin, kann ich die Rechtsverbindlichkeit des ganzen nicht genau beantworten. Ich würde es eher von der anderen, ganz pragmatischen Seite betrachten: wer soll die Einhaltung überwachen und was wäre die Konsequenz eines Verstoßes dagegen bzw. würdest Du das wollen? Daher wäre meine Ableitung vermutlich eher, die Spielkonsolen demjenigen zu vererben, dem ich die Umsetzung meiner Wünsche bzw. die Möglichkeit dazu am ehesten zutraue.

Hast schon Recht - Blitze vom Himmel werfen halte ich für ausgeschlossen.

Aber ich kann zumindest Vollzug melden, ich habe ein Berliner Testament aufgesetzt, eine Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht bei der Verbraucherzentrale heruntergeladen und bei meiner Hausbank eine Bankvollmacht angestoßen.

Jetzt suche ich nur noch heraus, woher meine/ unsere Kinder/Erben Geld von diverse Töpfen bekommen können, Lebensversicherung usw.
Für das Digitale dort schreibe ich mein Masterpasswort für meine E-Mail Adresse auf.

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Mir hat sehr geholfen, eine sogenannte „Notfallmappe“ zu nutzen. Dort sind viele Sachen aufgeführt, an die ich im Leben nicht gedacht hätte, aufzuschreiben. Die gibt es in ganz vielen Ausführungen. Ich nutze beispielsweise dieses kostenlose PDF Notfallmappe „Ich bin vorbereitet“ - berufundfamilie Service GmbH.

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