Zunächst einmal, aufrichtige Gratulation zu dieser Entscheidung. Das Thema ist nicht das Schönste, aber wenn Du das einmal sauber aufsetzt, hilfst Du Deinen Nachkommen aktiv dabei Streit, finanzielle Nöte und Druckmomente zu vermeiden. All das möchte man in der Trauerphase wirklich nicht zusätzlich haben.
Wenn man rechtssicher sein möchte, macht man solche Dinge immer beim Notar. Man kann einiges auch privathandschriftlich festlegen, es gibt aber im Recht für Laien auch viele Fallstricke, weswegen es am Ende dann evtl. doch nicht so abläuft, wie man das wollte. Wenn man das aber bespricht, findet man vielleicht eine rechtskonforme Lösung.
Im Wesentlichen gibt es vier Dinge:
- Testament
- Vollmacht für geschäftliche Angelegenheiten (auch über den Tod hinaus)
- Patientenvollmacht
- Bankvollmachten
Die ersten drei wie gesagt am besten beim Notar.
- Testament kennt man, für die eindeutige Verteilung des Erbes. Der Notar weiß genau, wie man vererben kann und was keine gültigen Formulierungen sind (Stw. Enterbung)
- Vollmacht für Geschäftliches ist für Phasen, in denen noch kein Erbschein vorhanden, aber evtl. geschäftliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Manchmal reicht die Sterbebescheinigung ggf. nicht, um Verträge aufzulösen oder geschäftliche Vereinbarungen zu treffen (Stw. Selbständige). Oder der ganz dumme Fall, man liegt im Koma, ist aber noch nicht tot. Dann kann niemand den Handyvertrag kündigen, die Kosten laufen weiter. Die bevollmächtigte Person wird namentlich in der Urkunde genannt und die Vollmacht ist auch nur gültig, wenn man sie im Original aushändigt. Kannst sie also in einen Safe legen. Und man kann sie über den Tod hinaus gültig machen, muss man aber ausdrücklich anfordern.
- Patientenvollmacht sollte auch allgemein bekannt sein, was man halt möchte, dass es unbedingt bei Behandlungen berücksichtigt werden soll, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann (bspw. künstliche Beatmung oder Ernährung ja/nein). Man kann das auch dem Partner oder den Kindern überlassen, wenn man sie für so emotional gefestigt hält. Oder man nimmt ihnen diese Last der Entscheidung im Ernstfall ab.
Die Bankvollmachten für sämtliche Konten sollte man zusätzlich machen, weil die blöden Banken sich bei notariellen Vollmachten ständig querstellen. Man könnte es zwar erzwingen, aber wer hat schon Bock deswegen Terror zu schieben oder zu klagen, wenn man es im Online-Banking festlegen kann. Außerdem werden die Filialen immer seltener und die Vollmachtsurkunde möchte man nicht auf dem Postweg verlieren gehen sehen.
Berliner Testament hat seinen Sinn, kann aber zu Problemen führen, wenn man noch Kinder von anderen Partnern hat, die man ebenfalls irgendwann bedenken möchte. Weil beim Berliner Testament erben anschließend nur noch die leiblichen Verwandten des begünstigten Partners nach dessen Tod.
Ggf. sollte man auch einfach die Schenkungsfreibeträge ausnutzen, Partner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €. Überlebt ab Schenkung 10 Jahre, werden die Freibeträge zurückgesetzt. Wenn man alles auf nach den Tod verschiebt, hat man dieselben Freigrenzen nur einmal. Lohnt sich bspw. bei Immobilienbesitz, da kann man sich zur Sicherheit Nießbrauchrechte bis Lebensende eintragen lassen (z.B. lebenslanges Wohnrecht, Anrecht auf die Mieteinnahmen, etc.)
Ich bin kein Profi für Notarkosten, aber die sind festgelegt in der GNoTKG und für alle Notar gleich. Preisvergleich bringt also nichts. Bestimmt werden sie in der Regel durch a) den Vertragswert, also bspw. die Höhe der Vermögenswerte und b) ob ggf. Sonderregeln in die Urkunden aufgenommen werden müssen, wie z. B. Regelungen zu Auslandsvermögen. Das wird sicher ein bisschen was kosten, aber man ist notariell beglaubigt immer auf der sicheren Seite.
Das sind meine Erfahrungswerte zu dem Thema. Ich kann dazu nur raten im besten Falle das mit einem Notar und ggf. auch noch einem Steuerberater für die eigene, individuelle Situation durchzugehen.
Zum digitalen Nachlass kann ich leider wenig sagen. Meines Wissens gibt es kein generelles Anrecht auf Vererbung des Steam-Accounts.