Hallo Zusammen,
tolle Folge, wie immer! Nur eine Stelle muss ich korrigieren:
So circa im zweiten Drittel kommen Rahel und Christian auf die unterschiedlichen Verurteilungen von Frauen und Männern bei Tötungsdelikten zu sprechen. Die Statistik härterer Urteile für Frauen, insbesondere wegen Mordes statt Totschlags ist zutreffend. Die Begründung von Rahel hierfür - in gewisser Weise sekundiert von Christian - ist faktisch falsch.
Entgegen der landläufigen Meinung verläuft die Grenze zwischen Mord und Totschlag nicht zwischen „geplant“ und „im Affekt“. Das ist eine - meines Erachtens - durch amerikanische Krimi- und Gerichtssendungen geprägte Sichtweise bezüglich „murder“ (teilweise noch unterschieden nach frist class and second class murder) und „homicide“. Dort verläuft die Grenze tatsächlich - in manchen Staaten - nach Affekt und Tatplan.
In Deutschland ist das anders: Sowohl Mord als auch Totschlag setzen Vorsatz voraus, also das Wissen, Wollen oder bewusste Inkaufnehmen eines Tötungserfolgs. Der maßgebliche Unterschied hier ist das Verwirklichen von sogenannten Mordmerkmalen, wie Gier, Habsucht und eben Heimtücke. Und genau diese Heimtücke ist es, die Straftäterinnen zum Verhängnis wird. Aufgrund der meist körperlichen Unterlegenheit sind Frauen für die Tötung ihres Partners auf subtile Methoden, wie Gift, das Messer im Schlaf oder ähnliches angewiesen. Die Tatbegehung von Morden durch Frauen bedingt daher (fast immer) eine heimtückische Begehungsweise, die eine Verurteilung wegen Mordes wahrscheinlich macht.
Der Mann hingegen kann - kraft der überlegenen Konstitution - seine Frau ohne heimtückische Begehungsweise töten (häufig genug erwürgen oder totprügeln). Dieses Kommen sehen schließt Heimtücke aus. Wenn nicht „zufällig“ ein Anderes Mordmerkmal vorliegt, kommt eine Verurteilung wegen Mordes nicht in Betracht.
Ob diese Aufteilung zwischen Mord und Totschlag sinnvoll ist oder angesichts von Ungerechtigkeiten geändert werden sollte, ist eine erbittert geführte rechts-ehtische Frage, für deren Abschaffung es gute Argumente gibt (nicht zuletzt, dass der Mordparagraf als explizites, weitergeltendes NS-Recht ist).
Die Darstellung im Podcast war aber - obschon ein „popular belief“ - fehlerhaft.
Ah ja: Sorry für die Besserwisserische Belehrung. Aber ich bin ein großer Fan der Überarbeitung von Gesetzes zum Abbau von Ungerechtigkeiten, bin aber der Meinung, dass derartige Debatten auf einer zutreffenden Faktenbasis geführt werden sollten.